Interne Meldestelle nach dem Hinweis­geber­schutz­gesetz

Verantwortungsvolles und gesetzeskonformes unternehmerisches Handeln hat für uns höchste Priorität. Daher legen wir besonderen Wert auf die Einhaltung geltender Gesetze und Richtlinien. Wir überprüfen unsere Rechtskonformität regelmäßig und ergreifen hierbei alle Maßnahmen, um einen Verstoß zu vermeiden.

Darum hat die A&S Zeitarbeit GmbH eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet, die es Ihnen ermöglicht, vertraulich und anonym Hinweise und Verstöße zu melden. Personen, die die A&S Zeitarbeit GmbH auf Verstöße hinweisen, werden vor Benachteiligungen geschützt.

Die Meldestelle steht Beschäftigten und Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung zur A&S Zeitarbeit GmbH stehen, offen.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage der Meldestelle bilden folgende Rechtstexte:

 

FAQ

Fragen und Antworten zum Hinweisgeberverfahren.

Bitte beachten Sie: Oft ist eine Fallaufklärung nur möglich, wenn wir die Möglichkeit haben, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Daher bitten wir Sie, dass Sie sich für die Meldung Ihren eigenen, geschützten Postkasten bei einem Dienst wie z.B. Proton Mail einrichten. Über diesen erhalten Sie von uns Rückmeldungen, können bei Bedarf Fragen beantworten und werden über den Fortgang Ihres Hinweises informiert.

Das Hinweisgeberverfahren steht allen unseren Beschäftigten offen, d.h. Mitarbeitern im Kundeneinsatz, Mitarbeitern in unserer Verwaltung und in den Niederlassungen, Auszubildenden und freiberuflich Tätigen. In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form gewählt; gemeint sind jeweils alle Geschlechter.

Gemeldet werden können Informationen über Rechtsverstöße - einschließlich vermuteter oder potentieller Rechtsverstöße - die von uns als Unternehmen oder von für unser Unternehmen handelnden einzelnen Personen begangen werden. Dies betrifft insbesondere Verstöße gegen Straf- oder Bußgeldvorschriften, aber auch gegen sonstiges Bundes-, Landes- oder europäisches Recht. Welche Arten von Rechtsverstößen im Einzelnen umfasst sind, ist in § 2 Hinweisgeberschutzgesetz geregelt.

Für die Abgabe eines Hinweises stehen Ihnen nachfolgende „Wege“ zur Verfügung. Sie erreichen unsere interne Meldestelle:

Der Gesetzgeber empfiehlt die Nutzung interner Meldestellen, da Sachverhalte hier in der Regel besser und schneller aufgeklärt werden. Statt sich an die interne Meldestelle der A&S Zeitarbeit GmbH zu wenden, können Sie sich mit jedem Hinweis auch an die Meldestelle des Bundes wenden. Weitere Informationen zu dieser Meldestelle und der Möglichkeit der Online-Meldung finden Sie auf der Website des Bundesjustizamtes.

Für eine angemessene Bearbeitung eines Hinweises ist es wichtig, dass dieser alle wichtigen Informationen enthält und der (mögliche) Rechtsverstoß so genau wie möglich beschrieben wird. Hinweise können auch anonym abgegeben werden. Wir versichern, dass auch nicht-anonym abgegebene Hinweise von uns streng vertraulich im Rahmen der Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes und des Datenschutzrechtes behandelt und von der bearbeitenden Person in der Meldestelle nicht weitergegeben werden (Näheres unter "Was passiert, nachdem ein Hinweis abgegeben wurde?").
Im Falle einer anonymen Meldung ist es uns aber natürlich nicht möglich, deren Eingang zu bestätigen, den Hinweis mit dem Hinweisgeber zu besprechen oder über das Ergebnis des Verfahrens oder ergriffene Maßnahmen zu informieren.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Identität geheim halten möchten, dann nutzen Sie bitte eine nicht identifizierbare E-Mail-Adresse bei einem Service wie bspw. Proton Mail. Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben möchten (für Rückfragen etc.) ohne Ihre Identität zu verraten, dann nutzen Sie bitte ebenfalls eine nicht identifizierbare E-Mail-Adresse bei einem Service wie bspw. Proton Mail.

Bei uns ist sichergestellt, dass die Person, die mit der Bearbeitung von Meldungen betraut ist, unabhängig und weisungsfrei handelt, streng zur Verschwiegenheit verpflichtet sowie fachlich qualifiziert ist.

Wir stellen sicher, dass die Vertraulichkeit der Identität eines jeden Hinweisgebers und ggf. der Personen, die in einer Meldung genannt werden, geschützt wird. Nicht befugte Personen haben hierauf keinen Zugriff. Dies bedeutet, dass derartige persönliche Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dazu wird die mit der Bearbeitung von Meldungen betraute Person vertraglich zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet. Alle eingegangenen Hinweise werden im Einklang mit den Datenschutzvorgaben behandelt und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht.

Informationen über die Identität eines Hinweisgebers dürfen allerdings dann an die zuständigen Stellen weitergegeben werden, wenn dies aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung erforderlich ist oder wenn ein hinreichender Verdacht auf eine Straftat besteht.

Hinweise werden niemals zum Anlass für Benachteiligungen oder Repressalien für die meldende Person genommen. Davon gibt es eine Ausnahme: Wenn falsche oder irreführende Informationen übermittelt werden und der Hinweisgeber insoweit nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, ist es möglich, dass rechtliche Schritte gegen den Hinweisgeber eingeleitet werden.

Nach Eingang eines Hinweises erhält der Hinweisgeber zunächst eine Eingangsbestätigung (außer natürlich im Falle eines anonymen Hinweises). Binnen drei Monaten erhält der Hinweisgeber eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung und ggf. eingeleitete weitere Maßnahmen. Dies gilt nicht, wenn durch die Mitteilung interne Ermittlungen berührt oder Rechte betroffener Personen beeinträchtigt würden.

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Hier geben Sie Ihre Meldung anonym und sicher ab. Ihre Meldung wird an die zuständige Stelle im Unternehmen weitergeleitet und schnellstmöglich bearbeitet.

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